2013 soll die bisher geltende Rundfunkgebühr durch eine „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe” abgelöst werden. Einen entsprechenden Staatsvertrag haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 15.12.2010 unterzeichnet (Staatsvertrag als PDF, 1,55MB).

Richtiger wäre allerdings die Bezeichnung als Wohnungs-, Betriebsstätten- und Kraftfahrzeugabgabe. Was sich dahinter verbirgt und welche Hintertüren in den Vertragstext eingebaut wurden, kann in den entsprechenden Abschnitten nachgelesen werden.

Für die bis dahin geltende Rundfunkgebühr in Bezug auf „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” wie PCs habe ich einen Prozess gegen den Hessischen Rundfunk geführt und erfolgreich abgeschlossen. Der Verlauf dieses Verfahren kann unter PC-Gebühr nachgelesen werden. Allerdings haben andere Gerichte in dieser Sache anders geurteilt, diese Prozesse sind aber noch nicht abgeschlossen.