Betriebsstättenabgabe
Neben der Wohnungsabgabe sollen auch alle Unternehmen ihren Beitrag zum Rundfunk leisten, deshalb soll eine Betriebsstättenabgabe erhoben werden.
Unter Betriebsstätte versteht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag „jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit.” Wichtig ist dabei folgender Zusatz: „Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an.”
Das bedeutet im Klartext: Selbst „Unternehmungen” wie Autorestaurationen, die vom Finanzamt als Liebhaberei abgelehnt wurden, können abgabenpflichtig werden. Mit diesem Winkelzug werden nun auch gemeinnützige Vereine u.a. mit Abgaben belegt.
Die Betriebsstätte allein genügt aber noch nicht, der Beitrag wird abhängig von der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte gestaffelt:
| Beschäftigte | Rundfunkbeiträge |
|---|---|
| 0..8 | 0.333 |
| 9..19 | 1 |
| 20..49 | 2 |
| 50..249 | 5 |
| 250..499 | 10 |
| 500..999 | 20 |
| 1000..4999 | 40 |
| 5000..9999 | 80 |
| 10000..19999 | 120 |
| ab 20000 | 180 |
Laut Aussagen der Politik sollen die meisten Unternehmen in die erste oder zweite Staffel fallen.
Befindet sich die Betriebsstätte in einer Wohnung, für die bereits bezahlt wird, entfällt der Beitrag. Allerdings kann dann immer noch eine Kraftfahrzeugsabgabe fällig werden.
Warum Betriebe überhaupt noch zu Kasse gebeten werden sollen, obwohl quasi alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon durch die Wohnungsabgabe erfasst sind, lässt sich nur dadurch erklären, dass die Politik einen Spielraum für weitere Geldeinnahmen sicherstellen will. Das wird offensichtlich, weil auch an einer Abgabe für Kraftfahrzeuge festgehalten wird, die eigentlich nicht mehr in das neue System passt.
Weiter werden auch gemeinnützige Einrichtungen mit einer Abgabe belastet, anstatt diese komplett freizustellen.
Der Staatsvertrag muss noch durch die Landesparlamente angenommen werden, fragen Sie also Ihren Landtagsabgeordneten dazu. Vielleicht wacht da jemand auf...
